FAQs

Anerkennung & Übersetzung von Dokumenten

Anerkennung

ANABIN ist ein Infoportal zum Thema ausländische Bildungsabschlüsse. Hier können sich Fachkräfte und Arbeitgeber:innen informieren, wie wahrscheinlich es ist, dass bestimmte Abschlüsse anerkannt werden.

ANABIN ist ein reines Infoportal. Die ZAB ist die offizielle Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und übernimmt die  individuelle Bewertung von Qualifikationen. Hier wird entschieden, ob ein Beruf in Deutschland anerkannt werden kann oder nur teilweise oder eventuell auch gar nicht.

In der Regel liegen die Kosten für die Anerkennung internationaler Fachkräfte zwischen bei mehreren Hundert Euro. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

 

  • Anerkennung bei der zuständigen Stelle
  • Beschaffung von Dokumenten
  • Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
  • Qualifikationsanalyse, falls Dokumente nicht vollständig sind

 

Bei einer teilweisen Anerkennung kommt es zu weiteren Kosten von mehreren Tausend Euro für Nachqualifizierungsmaßnahmen.  

 

Außerdem kommen Kosten für die Rekrutierung selbst, Fahrten, Flug, Sprachförderung und interkulturelle Trainings hinzu. Diese Kosten variieren stark.,  

 

Für das Anerkennungsverfahren selbst ist es wichtig, dass die Dokumente vollständig eingereicht werden und auch alle beglaubigten Übersetzungen garantiert anerkannt werden. Durch einen erhöhten  Aufwand, wie das Nachfordern von Dokumenten oder Übersetzungen, entstehen zusätzliche Kosten.

In der Regel dauert die Anerkennung drei bis vier Monate. Mit dem beschleunigten Anerkennungsverfahren kann die Bearbeitungszeit auf zwei Monate verkürzt werden.

Fördermöglichkeiten betreffen hauptsächlich die Fachkräfte selbst, so wie beispielsweise der Anerkennungszuschuss. Wichtig ist es, diesen vor der Anerkennung selbst zu beantragen.  

 

Sie sollten sich unbedingt im Vorfeld beraten lassen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihre Fachkräfte und Ihre Einrichtung gibt. Weitere Infos zu finanzieller Förderung finden Sie hier: 

Das kommt ganz auf den Beruf und den Abschluss an. Im Anerkennungs-Finder des Bundes finden Sie die zuständigen Stellen für alle Berufe.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Beruf, Bundesland, Abschluss.

 

In jedem Fall werden folgende Dokumente benötigt:

 

  • Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über Berufsqualifikation
  • Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung
  • Übersetzungen der Nachweise und Bestätigungen
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate

 

Erfragen Sie am besten bei der zuständigen Anerkennungsstelle, welche Dokumente benötigt werden. Oder nutzen Sie unseren Defizitbescheid-Service. Wir helfen Ihnen beim Einreichen des Antrags auf Anerkennung Ihrer Fachkraft.

Den Antrag auf Anerkennung unterzeichnen Kandidat:innen in der Regel selbst. In Ausnahmefällen dürfen diese aber auch andere Stellen übernehmen, hier ist dann eine Vollmacht der Kandidat:innen notwendig. Wenn Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren wählen, läuft der Prozess über die Arbeitgeber:innen ab. In diesem Fall wird eine Vollmacht der Kandidat:innen benötigt.
Dokumente & Übersetzungen
Dies hängt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, vor allem vom Bundesland, in dem die Anerkennung beantragt wird, und vom Herkunftsland des Antragstellers bzw. der Antragsteller. Informieren Sie sich auch hier genau, welche Anforderungen für Ihren Fachkräften gelten.

Fremdsprachige Dokumente müssen deutschen Behörden in der Landessprache vorliegen. In manchen Bundesländern dürfen sie aber auch in anderen Sprachen vorgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorher über die jeweiligen Vorgaben in Ihrem Bundesland.  

 

Müssen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden, bestätigt die Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird so selbst zu einem offiziellen Dokument.

Auch das hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem vom Bundesland, in dem die Anerkennung beantragt wird und aus welchem Herkunftsland der oder die Antragsteller:in sind. Informieren Sie sich auch hier eingehend, welche Vorgaben für Ihre Fachkraft gelten.
Beglaubigte Dokumente werden in Deutschland nur dann von Behörden anerkannt, wenn sie von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen erstellt wurden.
Beglaubigte Übersetzungen müssen Unterschrift, Stempel und den Beglaubigungsvermerk der oder des vereidigten Übersetzer:in enthalten.
Hierzu haben die verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Am besten ist es daher, wenn Sie Dokumente in Deutschland von vereidigten Übersetzer:innen erstellen lassen. So sind beglaubigte Übersetzungen der Dokumente garantiert anerkannt.
Dies gibt die Behörde, der die beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden soll, ganz genau vor. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld. Manche Übersetzungen müssen vom Originaldokument erstellt werden, andere wiederum von beglaubigten Kopien oder Abschriften.
Dies gibt die Behörde, der die beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden soll, ganz genau vor. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld. Manche Übersetzungen müssen vom Originaldokument erstellt werden, andere wiederum von beglaubigten Kopien oder Abschriften.
Beglaubigte Übersetzungen
Wenn offizielle Dokumente, wie Geburtsurkunden, Zeugnissen, Führerscheinen, etc. übersetzt werden müssen, dann müssen Sie auch beglaubigt werden, um offiziell anerkannt zu werden. Die Übersetzung ist nach der Beglaubigung durch ein:n vereidigte:n Übersetzer:in selbst auch ein offizielles Dokument. Vereidigte Übersetzer:innen bestätigen mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Wir bei lingoking stellen sicher, dass alle Übersetzungen von vereidigten Übersetzer:innen angefertigt werden, die sich an die europäischen Qualitätsstandards der DIN EN ISO 17100 halten.

Beglaubigte Übersetzungen müssen in Deutschland von vereidigten Übersetzer:innen erstellt werden. Diese enthalten den Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift der oder des Übersetzer:in.  

 

Ähnlich verhält es sich auch mit digital beglaubigten Übersetzungen, außer dass sie nicht ausgedruckt und beglaubigt werden, sondern ganz einfach digital beglaubigt werden können. Dies ist nur möglich mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Die QES stellt sicher, dass die Übersetzung als authentisch und unverändert gilt. Die Übersetzung ist nur in digitaler Form gültig und verliert ihre Gültigkeit, sobald sie ausgedruckt wird.

 

Erfahren Sie mehr zur digital beglaubigten Übersetzung in unserem Artikel.

Übersetzungen von offiziellen Dokumente müssen vor allem zur Vorlage bei Behörden und Ämtern auch beglaubigt werden, um sicherzustellen, dass das übersetzte Dokument eine präzise und vollständige Wiedergabe des Originals ist. Vor allem für grenzüberschreitende Aktivitäten, wie das Einwandern nach Deutschland, kann es wichtig sein, Dokumente nicht nur übersetzen, sondern auch beglaubigen zu lassen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein übersetztes Dokument, das einen unterschriebenen Beglaubigungsvermerk sowie offiziellen Stempel oder Siegel der Übersetzerin oder des Übersetzers enthält. Die beglaubigte Übersetzung dient als rechtlicher oder offizieller Nachweis und bescheinigt die Authentizität der Übersetzung für verschiedene offizielle oder administrative Zwecke.

Die Apostille ist eine spezielle Form der Beglaubigung, die durch die Haager Konvention von 1961 geregelt wird. Diese Konvention wurde von vielen Ländern unterzeichnet und soll den Prozess der Dokumentenbeglaubigung vereinfachen. Mit einer Apostille wird bestätigt, dass ein Dokument von einer zuständigen Behörde des ausstellenden Landes authentisch ist. Die Apostille wird direkt auf dem Originaldokument oder auf einem Zusatzblatt angebracht und ist in den Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind, gültig.

 

Bei der Legalisation handelt es sich um eine umfangreichere Form der Beglaubigung. Sie wird angewendet, wenn ein Land nicht Teil der Haager Konvention ist. Bei der Legalisation wird das Dokument von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes zunächst beglaubigt und muss dann über die Botschaft oder das Konsulat des Empfängerlandes überbeglaubigt werden. Es ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem verschiedene Behörden involviert sind.

 

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, aus welchem Land Dokumente sind und in welchem Land sie vorgelegt werden sollen, ob eine Apostille oder eine Legalisation benötigt wird.

Nein, das Originaldokument bleibt bei Ihnen. Sie laden lediglich einen Scan oder ein Foto hoch.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzer:innen erstellt werden. Diese werden vor Gericht für bestimmte Sprachen vereidigt.

Ein Beglaubigungsvermerk bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung und wird von öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer:innen vorgenommen. Der genaue Wortlaut des Vermerks kann je nach Bundesland und Art des vorgelegten Ausgangsdokuments variieren. Ein typischer Beglaubigungsvermerk lautet:

 

„Als in [Bundesland] öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die [Sprache] bestätige ich: Die vorstehende Übersetzung des mir als [beglaubigte Kopie/Original/einfache Kopie] vorgelegten, in [Beispiel: englischer] Sprache abgefassten Dokuments, ist richtig und vollständig.“

 

Arten von Ausgangsdokumenten, die zur Übersetzung vorgelegt werden können sind:

 

Einfache Kopie: Eine Kopie des Originals, die nicht beglaubigt wurde.

 

  • Beglaubigte Kopie: Eine Kopie eines Originals, die offiziell beglaubigt wurde.
  • Scan oder Fotokopie des Originals: Eine digitalisierte oder fotografierte Kopie des Originals.
  • Originaldokument: Das physische Originaldokument.

Ja, alle beglaubigten Übersetzungen von lingoking werden in allen Bundesländern Deutschlands anerkannt - auch in NRW. Aufgrund unserer Erfahrung mit dem Anerkennungsprozess kennen wir alle Vorgaben, die für die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen in den einzelnen Bundesländern erforderlich sind.

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Wenn Sie bereits Kund:in bei uns sind, bestellen Sie Ihren individuellen Service in der Customer Area. Bestellen Sie bitte nicht über die  allgemeine lingoking-Website, da es sich hierbei um Services für unsere Privatkund:innen handelt.

Bitte zählen Sie alle Seiten: Vorder- und Rückseite, Seiten mit Apostillen und Seiten mit Stempel.  

 

Auch Stempel müssen bei einer beglaubigten Übersetzung übersetzt werden. Wenn eine Apostille in einem Dokument mehrfach vorkommt, muss sie nur einmal übersetzt und somit auch nur als eine Seite angegeben werden. Ebenso wenn die Apostille bereits übersetzt wurde.

Das hochgeladene Dokument sollte gut lesbar sein und am besten nur das Dokument selbst zeigen.  

 

Außerdem sollte es nur die Seiten enthalten, die auch übersetzt werden müssen. Bitte entfernen Sie vorher wenn möglich Seiten aus dem Dokument, die nicht relevant sind.

Die beglaubigte Übersetzung wird genauso geheftet, als würde sie in den Postversand gehen. In dieser Form wird die Übersetzung dann Seite für Seite gescannt und als zusammenhängendes Dokument in einem Scan an Sie versendet. Im Scan sind also Tackerung, alle Stempel, Schuppenheftung, Ausgangs- und Zieltext inklusive der Rückseiten zu sehen.

Prüfen Sie vor allem Namen, Daten, Noten, etc. Vor allem bei Namen, die uns nicht in lateinischen Schriftweise vorliegen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen.

 

Sie müssen selbstverständlich nicht die übersetzte Sprache auf Korrektheit prüfen.

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