Anerkennung
In der Regel liegen die Kosten für die Anerkennung internationaler Fachkräfte zwischen bei mehreren Hundert Euro. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Anerkennung bei der zuständigen Stelle
- Beschaffung von Dokumenten
- Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
- Qualifikationsanalyse, falls Dokumente nicht vollständig sind
Bei einer teilweisen Anerkennung kommt es zu weiteren Kosten von mehreren Tausend Euro für Nachqualifizierungsmaßnahmen.
Außerdem kommen Kosten für die Rekrutierung selbst, Fahrten, Flug, Sprachförderung und interkulturelle Trainings hinzu. Diese Kosten variieren stark.,
Für das Anerkennungsverfahren selbst ist es wichtig, dass die Dokumente vollständig eingereicht werden und auch alle beglaubigten Übersetzungen garantiert anerkannt werden. Durch einen erhöhten Aufwand, wie das Nachfordern von Dokumenten oder Übersetzungen, entstehen zusätzliche Kosten.
Fördermöglichkeiten betreffen hauptsächlich die Fachkräfte selbst, so wie beispielsweise der Anerkennungszuschuss. Wichtig ist es, diesen vor der Anerkennung selbst zu beantragen.
Sie sollten sich unbedingt im Vorfeld beraten lassen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihre Fachkräfte und Ihre Einrichtung gibt. Weitere Infos zu finanzieller Förderung finden Sie hier:
Das kommt ganz auf den Beruf und den Abschluss an. Im Anerkennungs-Finder des Bundes finden Sie die zuständigen Stellen für alle Berufe.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Beruf, Bundesland, Abschluss.
In jedem Fall werden folgende Dokumente benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag
- Identitätsnachweis
- Nachweise über Berufsqualifikation
- Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung
- Übersetzungen der Nachweise und Bestätigungen
- Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate
Erfragen Sie am besten bei der zuständigen Anerkennungsstelle, welche Dokumente benötigt werden. Oder nutzen Sie unseren Defizitbescheid-Service. Wir helfen Ihnen beim Einreichen des Antrags auf Anerkennung Ihrer Fachkraft.
Fremdsprachige Dokumente müssen deutschen Behörden in der Landessprache vorliegen. In manchen Bundesländern dürfen sie aber auch in anderen Sprachen vorgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorher über die jeweiligen Vorgaben in Ihrem Bundesland.
Müssen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden, bestätigt die Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird so selbst zu einem offiziellen Dokument.