FAQs
Anerkennung & Übersetzung von Dokumenten
Anerkennung
In der Regel liegen die Kosten für die Anerkennung internationaler Fachkräfte zwischen bei mehreren Hundert Euro. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Anerkennung bei der zuständigen Stelle
- Beschaffung von Dokumenten
- Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
- Qualifikationsanalyse, falls Dokumente nicht vollständig sind
Bei einer teilweisen Anerkennung kommt es zu weiteren Kosten von mehreren Tausend Euro für Nachqualifizierungsmaßnahmen.
Außerdem kommen Kosten für die Rekrutierung selbst, Fahrten, Flug, Sprachförderung und interkulturelle Trainings hinzu. Diese Kosten variieren stark.,
Für das Anerkennungsverfahren selbst ist es wichtig, dass die Dokumente vollständig eingereicht werden und auch alle beglaubigten Übersetzungen garantiert anerkannt werden. Durch einen erhöhten Aufwand, wie das Nachfordern von Dokumenten oder Übersetzungen, entstehen zusätzliche Kosten.
Fördermöglichkeiten betreffen hauptsächlich die Fachkräfte selbst, so wie beispielsweise der Anerkennungszuschuss. Wichtig ist es, diesen vor der Anerkennung selbst zu beantragen.
Sie sollten sich unbedingt im Vorfeld beraten lassen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihre Fachkräfte und Ihre Einrichtung gibt. Weitere Infos zu finanzieller Förderung finden Sie hier:
Das kommt ganz auf den Beruf und den Abschluss an. Im Anerkennungs-Finder des Bundes finden Sie die zuständigen Stellen für alle Berufe.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Beruf, Bundesland, Abschluss.
In jedem Fall werden folgende Dokumente benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag
- Identitätsnachweis
- Nachweise über Berufsqualifikation
- Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung
- Übersetzungen der Nachweise und Bestätigungen
- Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate
Erfragen Sie am besten bei der zuständigen Anerkennungsstelle, welche Dokumente benötigt werden. Oder nutzen Sie unseren Defizitbescheid-Service. Wir helfen Ihnen beim Einreichen des Antrags auf Anerkennung Ihrer Fachkraft.
Fremdsprachige Dokumente müssen deutschen Behörden in der Landessprache vorliegen. In manchen Bundesländern dürfen sie aber auch in anderen Sprachen vorgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorher über die jeweiligen Vorgaben in Ihrem Bundesland.
Müssen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden, bestätigt die Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird so selbst zu einem offiziellen Dokument.
Beglaubigte Übersetzungen müssen in Deutschland von vereidigten Übersetzer:innen erstellt werden. Diese enthalten den Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift der oder des Übersetzer:in.
Ähnlich verhält es sich auch mit digital beglaubigten Übersetzungen, außer dass sie nicht ausgedruckt und beglaubigt werden, sondern ganz einfach digital beglaubigt werden können. Dies ist nur möglich mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Die QES stellt sicher, dass die Übersetzung als authentisch und unverändert gilt. Die Übersetzung ist nur in digitaler Form gültig und verliert ihre Gültigkeit, sobald sie ausgedruckt wird.
Erfahren Sie mehr zur digital beglaubigten Übersetzung in unserem Artikel.
Die Apostille ist eine spezielle Form der Beglaubigung, die durch die Haager Konvention von 1961 geregelt wird. Diese Konvention wurde von vielen Ländern unterzeichnet und soll den Prozess der Dokumentenbeglaubigung vereinfachen. Mit einer Apostille wird bestätigt, dass ein Dokument von einer zuständigen Behörde des ausstellenden Landes authentisch ist. Die Apostille wird direkt auf dem Originaldokument oder auf einem Zusatzblatt angebracht und ist in den Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind, gültig.
Bei der Legalisation handelt es sich um eine umfangreichere Form der Beglaubigung. Sie wird angewendet, wenn ein Land nicht Teil der Haager Konvention ist. Bei der Legalisation wird das Dokument von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes zunächst beglaubigt und muss dann über die Botschaft oder das Konsulat des Empfängerlandes überbeglaubigt werden. Es ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem verschiedene Behörden involviert sind.
Kurz gesagt: Es kommt darauf an, aus welchem Land Dokumente sind und in welchem Land sie vorgelegt werden sollen, ob eine Apostille oder eine Legalisation benötigt wird.
Ein Beglaubigungsvermerk bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung und wird von öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer:innen vorgenommen. Der genaue Wortlaut des Vermerks kann je nach Bundesland und Art des vorgelegten Ausgangsdokuments variieren. Ein typischer Beglaubigungsvermerk lautet:
„Als in [Bundesland] öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die [Sprache] bestätige ich: Die vorstehende Übersetzung des mir als [beglaubigte Kopie/Original/einfache Kopie] vorgelegten, in [Beispiel: englischer] Sprache abgefassten Dokuments, ist richtig und vollständig.“
Arten von Ausgangsdokumenten, die zur Übersetzung vorgelegt werden können sind:
Einfache Kopie: Eine Kopie des Originals, die nicht beglaubigt wurde.
- Beglaubigte Kopie: Eine Kopie eines Originals, die offiziell beglaubigt wurde.
- Scan oder Fotokopie des Originals: Eine digitalisierte oder fotografierte Kopie des Originals.
- Originaldokument: Das physische Originaldokument.
Ja, alle beglaubigten Übersetzungen von lingoking werden in allen Bundesländern Deutschlands anerkannt - auch in NRW. Aufgrund unserer Erfahrung mit dem Anerkennungsprozess kennen wir alle Vorgaben, die für die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen in den einzelnen Bundesländern erforderlich sind.
Informieren Sie sich am besten direkt über unsere Preispakete und kontaktieren Sie uns.
Wenn Sie bereits Kund:in bei uns sind, bestellen Sie Ihren individuellen Service in der Customer Area. Bestellen Sie bitte nicht über die allgemeine lingoking-Website, da es sich hierbei um Services für unsere Privatkund:innen handelt.
Bitte zählen Sie alle Seiten: Vorder- und Rückseite, Seiten mit Apostillen und Seiten mit Stempel.
Auch Stempel müssen bei einer beglaubigten Übersetzung übersetzt werden. Wenn eine Apostille in einem Dokument mehrfach vorkommt, muss sie nur einmal übersetzt und somit auch nur als eine Seite angegeben werden. Ebenso wenn die Apostille bereits übersetzt wurde.
Das hochgeladene Dokument sollte gut lesbar sein und am besten nur das Dokument selbst zeigen.
Außerdem sollte es nur die Seiten enthalten, die auch übersetzt werden müssen. Bitte entfernen Sie vorher wenn möglich Seiten aus dem Dokument, die nicht relevant sind.
Die beglaubigte Übersetzung wird genauso geheftet, als würde sie in den Postversand gehen. In dieser Form wird die Übersetzung dann Seite für Seite gescannt und als zusammenhängendes Dokument in einem Scan an Sie versendet. Im Scan sind also Tackerung, alle Stempel, Schuppenheftung, Ausgangs- und Zieltext inklusive der Rückseiten zu sehen.
Prüfen Sie vor allem Namen, Daten, Noten, etc. Vor allem bei Namen, die uns nicht in lateinischen Schriftweise vorliegen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen.
Sie müssen selbstverständlich nicht die übersetzte Sprache auf Korrektheit prüfen.


