FAQs

Anerkennung & Übersetzung von Dokumenten

Anerkennung

ANABIN ist ein Infoportal zum Thema ausländische Bildungsabschlüsse. Hier können sich Fachkräfte und Arbeitgeber:innen informieren, wie wahrscheinlich es ist, dass bestimmte Abschlüsse anerkannt werden.

ANABIN ist ein reines Infoportal. Die ZAB ist die offizielle Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und übernimmt die  individuelle Bewertung von Qualifikationen. Hier wird entschieden, ob ein Beruf in Deutschland anerkannt werden kann oder nur teilweise oder eventuell auch gar nicht.

In der Regel liegen die Kosten für die Anerkennung internationaler Fachkräfte zwischen bei mehreren Hundert Euro. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

 

  • Anerkennung bei der zuständigen Stelle
  • Beschaffung von Dokumenten
  • Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
  • Qualifikationsanalyse, falls Dokumente nicht vollständig sind

 

Bei einer teilweisen Anerkennung kommt es zu weiteren Kosten von mehreren Tausend Euro für Nachqualifizierungsmaßnahmen.  

 

Außerdem kommen Kosten für die Rekrutierung selbst, Fahrten, Flug, Sprachförderung und interkulturelle Trainings hinzu. Diese Kosten variieren stark.,  

 

Für das Anerkennungsverfahren selbst ist es wichtig, dass die Dokumente vollständig eingereicht werden und auch alle beglaubigten Übersetzungen garantiert anerkannt werden. Durch einen erhöhten  Aufwand, wie das Nachfordern von Dokumenten oder Übersetzungen, entstehen zusätzliche Kosten.

In der Regel dauert die Anerkennung drei bis vier Monate. Mit dem beschleunigten Anerkennungsverfahren kann die Bearbeitungszeit auf zwei Monate verkürzt werden.

Fördermöglichkeiten betreffen hauptsächlich die Fachkräfte selbst, so wie beispielsweise der Anerkennungszuschuss. Wichtig ist es, diesen vor der Anerkennung selbst zu beantragen.  

 

Sie sollten sich unbedingt im Vorfeld beraten lassen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihre Fachkräfte und Ihre Einrichtung gibt. Weitere Infos zu finanzieller Förderung finden Sie hier: 

Das kommt ganz auf den Beruf und den Abschluss an. Im Anerkennungs-Finder des Bundes finden Sie die zuständigen Stellen für alle Berufe.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Beruf, Bundesland, Abschluss.

 

In jedem Fall werden folgende Dokumente benötigt:

 

  • Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über Berufsqualifikation
  • Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung
  • Übersetzungen der Nachweise und Bestätigungen
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate

 

Erfragen Sie am besten bei der zuständigen Anerkennungsstelle, welche Dokumente benötigt werden. Oder nutzen Sie unseren Defizitbescheid-Service. Wir helfen Ihnen beim Einreichen des Antrags auf Anerkennung Ihrer Fachkraft.

Den Antrag auf Anerkennung unterzeichnen Kandidat:innen in der Regel selbst. In Ausnahmefällen dürfen diese aber auch andere Stellen übernehmen, hier ist dann eine Vollmacht der Kandidat:innen notwendig. Wenn Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren wählen, läuft der Prozess über die Arbeitgeber:innen ab. In diesem Fall wird eine Vollmacht der Kandidat:innen benötigt.
Dokumente & Übersetzungen

Fremdsprachige Dokumente müssen deutschen Behörden in der Landessprache vorliegen. In manchen Bundesländern dürfen sie aber auch in anderen Sprachen vorgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorher über die jeweiligen Vorgaben in Ihrem Bundesland.  

 

Müssen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden, bestätigt die Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird so selbst zu einem offiziellen Dokument.

Auch das hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem vom Bundesland, in dem die Anerkennung beantragt wird und aus welchem Herkunftsland der oder die Antragsteller:in sind. Informieren Sie sich auch hier eingehend, welche Vorgaben für Ihre Fachkraft gelten.
Beglaubigte Dokumente werden in Deutschland nur dann von Behörden anerkannt, wenn sie von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen erstellt wurden.
Beglaubigte Übersetzungen müssen Unterschrift, Stempel und den Beglaubigungsvermerk der oder des vereidigten Übersetzer:in enthalten.
Hierzu haben die verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Am besten ist es daher, wenn Sie Dokumente in Deutschland von vereidigten Übersetzer:innen erstellen lassen. So sind beglaubigte Übersetzungen der Dokumente garantiert anerkannt.

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