
Ärzte aus dem Ausland: Weg zur Approbation
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen grundsätzlich eine staatliche Berufszulassung. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land der medizinische Abschluss erworben wurde.
Für Ärzt:innen mit einer Qualifikation aus einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz gelten andere Anerkennungsregeln als für Drittstaaten. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten spielt insbesondere die Frage eine Rolle, ob die ausländische Ausbildung mit der deutschen ärztlichen Ausbildung gleichwertig ist.
Doch was genau bedeuten Approbation, Berufserlaubnis und Kenntnisprüfung? Und welche Schritte müssen Ärzt:innen aus dem Ausland durchlaufen, um langfristig in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu dürfen?
Was ist eine Approbation?
Die Approbation ist die reguläre, unbefristete staatliche Erlaubnis, um als Ärztin oder Arzt in Deutschland praktizieren zu dürfen. Sie gilt bundesweit und berechtigt grundsätzlich zur uneingeschränkten ärztlichen Tätigkeit.
Die Approbation beantragen Ärzt:innen grundsätzlich nach dem Medizinstudium bei der zuständigen Behörde. Für die Erteilung einer Approbation müssen neben dem erfolgreichen Abschluss des Studiums zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise die gesundheitliche und persönliche Eignung.
Bei einer in einem Drittstaat erworbenen ärztlichen Ausbildung wird überprüft, ob die Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Seit der Neuregelung der Anerkennungsverfahren wird die direkte Kenntnisprüfung künftig grundsätzlich zum Regelfall. Die bisherige dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung kann weiterhin gewählt werden. Die neuen Regelungen treten überwiegend am 1. November 2026 in Kraft.
Was ist eine Berufserlaubnis?
Die Berufserlaubnis ist eine zeitlich begrenzte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Sie kann insbesondere für Ärzt:innen aus dem Ausland relevant sein, die sich noch im Anerkennungs- bzw. Approbationsverfahren befinden.
Im Gegensatz zur Approbation ist die Berufserlaubnis immer befristet und kann auf ein bestimmtes Bundesland, eine bestimmte Tätigkeit oder teilweise auch auf eine bestimmte Arbeitsstelle beschränkt sein.
Was ist eine Kenntnisprüfung?
Eine Kenntnisprüfung kann dann erforderlich sein, wenn wesentliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen medizinischen Ausbildung und der in Deutschland bestehen. Die Kenntnisprüfung dient dazu, festzustellen, ob die vorhandenen medizinischen Kenntnisse dem deutschen Ausbildungsstandard entsprechen.
Das Bestehen der Kenntnisprüfung bedeutet dabei nicht automatisch den Erwerb der Approbation. Wie alle anderen Ärzt:innen in Deutschland, müssen auch Ärzt:innen aus dem Ausland bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen, um eine Approbation zu erhalten.
Welche Sprachkenntnisse benötigen ausländische Ärzt:innen?
Für die ärztliche Berufszulassung sind neben allgemeinsprachlichen auch medizinische Fachsprachkenntnisse erforderlich.
Grundsätzlich sollten Ärzt:innen Deutsch auf mindestens B2-Niveau für die allgemeine Sprache und für die medizinische Fachsprache C1-Niveau vorweisen können. Die Vorgaben für allgemeine Sprachkenntnisse können sich aber je Bundesland unterscheiden.
Der Weg zur Approbation für Ärzte aus dem Ausland
Der konkrete Ablauf hängt davon ab, ob die ärztliche Qualifikation in der EU, im EWR, in der Schweiz oder in einem Drittstaat erworben wurde. Für Ärzt:innen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat kann der Weg insbesondere folgende Schritte umfassen:
Als Ärztin oder Arzt aus dem Ausland stellen Sie nicht zuerst den Antrag auf Anerkennung, sondern direkt einen Antrag auf Approbation. Die Kenntnisprüfung bzw. die Gleichwertigkeitsprüfung sind automatisch Teil des Verfahrens.
Die zuständigen Stellen für den Berufszugang sind die Approbationsbehörden in den jeweiligen Bundesländern.
Für die Antragstellung benötigen Sie diverse Unterlagen und Nachweise, wie beispielsweise:
- Diplom
- Fächer- und Notenübersicht
- Nachweise über Berufserfahrung, wenn vorhanden
- Identitätsdokumente
- Lebenslauf
- Nachweis über Deutschkenntnisse
- Nachweis über gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Führungszeugnis (Nachweis über persönliche Eignung)
Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands.
Bei einer in einem Drittstaat erworbenen ärztlichen Qualifikation muss geklärt werden, ob die Ausbildung den deutschen Anforderungen entspricht.
Wie bereits erwähnt, wird ab dem 1. November 2026 die direkte Kenntnisprüfung grundsätzlich zum Regelfall. Alternativ können Antragstellende die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung wählen.
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung vergleicht die zuständige Behörde die ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Qualifikation. Dabei können unter anderem Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen berücksichtigt werden.
Wird die Gleichwertigkeit festgestellt, kann das Verfahren – sofern auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – mit der Erteilung der Approbation abgeschlossen werden.
Bei der Kenntnisprüfung wird geprüft, ob die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten dem in Deutschland geltenden Standard entsprechen. Nach dem Bestehen der Kenntnisprüfung und der Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen, kann die Approbation erteilt werden.
Wichtig: Nach der Approbation müssen Sie zudem Mitglied in der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslands werden. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Fazit
Der Weg zur ärztlichen Berufszulassung in Deutschland kann sich je nach Land, in dem die Qualifikation erworben wurde, und je nach Bundesland unterscheiden. Wenn Sie sich frühzeitig über die geltenden Voraussetzungen und das Verfahren im jeweiligen Bundesland informieren, können Sie die einzelnen Schritte gezielt planen und Verzögerungen vermeiden. Mit der Berufserlaubnis haben Sie die Möglichkeit, auch während der Kenntnisprüfung und bis zur Approbation bereits als Ärztin oder Arzt zu arbeiten.
Über die Autorin
Katharina Weckend, Content & SEO Managerin
Katharina arbeitet seit diesem Jahr bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."




