
Was gibt es bei beglaubigten Übersetzungen zu beachten?
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für einen behördlichen Vorgang, wie die Anerkennung von internationalen Fachkräften, und wollen wissen, auf was Sie bei beglaubigten Übersetzungen achten müssen? In unserem Artikel erfahren Sie alles rund um die beglaubigte Übersetzung!
Was muss eine beglaubigte Übersetzung enthalten?
Eine beglaubigte Übersetzung muss den Beglaubigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift des oder der vereidigten Übersetzer:in enthalten, der oder die sie angefertigt hat. So wird die Richtigkeit der beglaubigten Übersetzung bestätigt – nicht aber die des Ausgangsdokuments.

Wer fertigt eine beglaubigte Übersetzung an?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von vereidigten Übersetzer:innen angefertigt werden. Ihre Eignung wird im Vorfeld überprüft, anschließend werden sie vor Gericht für bestimmte Sprachen vereidigt.
Die meisten Behörden in Deutschland akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen, die von in Deutschland vereidigten Übersetzer:innen erstellt wurden.
Wozu benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem notwendig, wenn wichtige Dokumente bei Behörden vorgelegt werden müssen, die nicht auf Deutsch verfasst sind. Um zu verstehen, was in den Dokumenten steht, muss das Dokument übersetzt werden. Mit der Beglaubigung gibt der oder die vereidigte Übersetzer:in dann noch die Garantie der Richtigkeit dieser Übersetzung.
Von welchen Dokumenten muss übersetzt werden?
Von welchen Ausgangsdokumenten übersetzt werden muss, hängt vom jeweiligen Vorgang ab und vor allem auch in welchem Bundesland die beglaubigte Übersetzung bei Behörden eingereicht werden soll.
Es gibt folgende Arten von Ausgangsdokumenten, die zur Übersetzung vorgelegt werden können:
- Einfache Kopie: Eine Kopie des Originals, die nicht beglaubigt wurde. Diese können Sie bei uns als Scan oder Fotokopie hochladen.
- Beglaubigte Kopie: Eine Kopie des Originals, die offiziell beglaubigt wurde.
- Originaldokument: Das physische Originaldokument.
- Nativ digitale Dokumente (“born digital”): Rein digitale Dokumente, von denen es keine Papierversion gibt.
Nur noch in seltenen Fällen muss das Originaldokument zur Übersetzung vorliegen. Von welchem Ausgangsdokument übersetzt wurde, steht dann auch im Beglaubigungsvermerk.
Welche Beglaubigungsvermerke gibt es?
Der genaue Wortlaut des Vermerks kann je nach Bundesland und Art des vorgelegten Ausgangsdokuments variieren. Ein typischer Beglaubigungsvermerk lautet:
„Als in [Bundesland] öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die [Sprache] bestätige ich: Die vorstehende Übersetzung des mir als [beglaubigte Kopie/Original/einfache Kopie] vorgelegten, in [Beispiel: englischer] Sprache abgefassten Dokuments, ist richtig und vollständig.“
Die digitale Zukunft der beglaubigten Übersetzung!
Beglaubigte Übersetzungen können inzwischen auch digital ausgestellt werden – dank der qualifizierten elektronischen Signatur (kurz QES). Die QES stellt sicher, dass die Übersetzung als authentisch und unverändert gilt. Eine digital beglaubigte Übersetzung mit QES ist gemäß der EU-Verordnung eIDAS ein rechtlich anerkanntes Dokument. Sie wird als digitales Original betrachtet – anders als ein Scan einer beglaubigten Übersetzung.
Die digital beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls einen Beglaubigungsvermerk — und die elektronische Signatur des oder der vereidigten Übersetzer:in. Ein Stempel ist hier allerdings nicht mehr notwendig. Dieser enthält üblicherweise die Kontaktdaten des oder der vereidigten Übersetzer:in. Diese sind der elektronischen Signatur bereits beim Dienstleister, bei der die Übersetzung digital unterzeichnet wurde, hinterlegt. So werden auch die Daten der Übersetzer:innen besser geschützt.
Die digital beglaubigte Übersetzung ist nur in digitaler Form gültig und verliert ihre Gültigkeit, sobald sie ausgedruckt wird.
Erfahren Sie in unserem Artikel mehr zur digital beglaubigten Übersetzung.
- Beglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift des oder der vereidigten Übersetzer:in
- Digital beglaubigte Übersetzung: Beglaubigungsvermerk und QES des oder der vereidigten Übersetzer:in
- Übersetzung von in Deutschland vereidigten Übersetzer:innen
- Prüfung welches Ausgangsdokument benötigt wird
- Übersetzung von der beglaubigten Kopie? Beantragen Sie diese vor der Beauftragung einer Übersetzung bei der zuständigen Behörde.
✔ von vereidigten Übersetzer:innen
✔ garantiert bei allen Behörden in allen Bundesländern anerkannt
✔ Übersetzung meist von digitalem Ausgangsdokument möglich
Über die Autorin
Katharina Weckend, Content & SEO Managerin
Katharina arbeitet seit diesem Jahr bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."




