
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Unternehmen
Damit Unternehmen internationale Fachkräfte schneller einsetzen können, gibt es bundesweit das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Durch dieses Verfahren dauert die Anerkennung statt einiger Monate nur noch wenige Wochen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten: Fachkräfte können schneller in ihrem erlernten Beruf arbeiten und Unternehmen profitieren rascher von ihrer Investition in internationales Recruiting.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie das Verfahren funktioniert und wie Sie es beantragen können.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Mit dem beschleunigten Anerkennungsverfahren können Menschen aus Drittstaaten ihren Abschluss schneller in Deutschland anerkennen lassen und so schneller in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Falls eine Ausbildung nicht vollständig in Deutschland anerkannt wird, können die Fachkräfte an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen und so die fehlenden Qualifikationen erwerben. Das beschleunigte Anerkennungsverfahren leiten im Gegensatz zur normalen Anerkennung die Unternehmen bzw. zukünftigen Arbeitegeber:innen der Fachkräfte selbst ein.
Voraussetzungen
Damit ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fachkraft muss aus einem Drittstaat kommen
 - bestehender Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zwischen Fachkraft und Unternehmen
 
Für Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf mindestens folgendem Niveau nachgewiesen werden:
- Qualifizierungsmaßnahme: A2
 - Qualifizierungsmaßnahme für Gesundheitsberufe: B1
 - betriebliche Auszubildende (mindestens zwei Jahre Berufsausbildung): B1
 - betriebliche Auszubildende (weniger als zwei Jahre Berufsausbildung): A2
 
Ablauf des Verfahrens
- Beratungsgespräch bei der Ausländerbehörde:
Zuerst müssen Sie ein Beratungsgespräch zum Anerkennungsverfahren wahrnehmen. Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Ausländerbehörde in Ihrem Bundesland. - Vollmacht und weitere Unterlagen:
Lassen Sie sich von Ihrer Fachkraft bevollmächtigen, das beschleunigte Anerkennungsverfahren einzuleiten. Hierfür gibt es bereits eine Vorlage bei Ihrer Behörde. Bereiten Sie außerdem alle Unterlagen und Dokumente vor, die für das Verfahren benötigt werden. - Vereinbarung zwischen Unternehmen und Ausländerbehörde:
Liegen Ihnen alle Unterlagen vor, können Sie das Verfahren bei Ihrer Ausländerbehörde einleiten. Anschließend werden die Dokumente von der Ausländerbehörde gesichtet. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, schließen Sie mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung, die Ihre Pflichten sowie die der Fachkraft und der beteiligten Behörden regelt. - Anerkennung ausländischer Qualifikation:
Die Ausländerbehörde leitet die Unterlagen zur Anerkennung an die zuständigen Stellen weiter. Diese haben nun zwei Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen. - Zustimmungsverfahren Bundesagentur für Arbeit:
Nachdem die Berufsqualifikation anerkannt wurde, folgt nur noch das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit. - Vorabzustimmung der Ausländerbehörde:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum, die Ihnen als Arbeitgeber:in zugeschickt wird. Diese müssen Sie wiederum an Ihre Fachkraft weiterleiten.
Die Fachkraft erhält dann einen beschleunigten Termin innerhalb von drei Wochen bei der Auslandsvertretung im Herkunftsland. Innerhalb von drei weiteren Wochen wird nun über den Antrag entschieden. Wird dem Visumantrag stattgegeben, darf die Fachkraft nach Deutschland einreisen. 
Dauer & Kosten
Das Verfahren dauert in der Regel nicht länger als zwei Monate
Außerdem müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Gebühr für Verfahren nach Abschluss der Vereinbarung: 411 Euro (evtl. weitere Kosten durch Prüfungsverfahren anderer Behörden)
 - Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten
 
In der Regel trägt die Fachkraft selbst die Kosten von 75 Euro für das Visum.
Dokumente & Übersetzungen
Je nachdem, ob die Person für eine Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahme, einen Pflegeberuf oder eine Arbeitsstelle in einem anderen Bereich nach Deutschland kommt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Außerdem müssen Sie sich darauf einstellen, dass einige Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen.
Grundsätzlich werden folgende Dokumente benötigt:
- Reisepass
 - Vollmacht (hier erhalten Sie eine Vorlage von Make it in Germany)
 - ggf. Urkunde über Namensänderung (Übersetzung notwendig)
 
Zusätzlich werden jeweils folgende Dokumente benötigt:
Ausbildung und Qualifizierung
- Ausbildungsvertrag
 - Nachweis über Sprachkenntnisse
 - Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts
 
Pflegefach- und Heilberufe
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
 - Abschlussurkunde/Abschlusszeugnis (Übersetzung notwendig)
 
Arbeitsstellen in anderen Bereichen
- Fächerübersicht (Übersetzung notwendig)
 - Abschlussurkunde/Abschlusszeugnis (Übersetzung notwendig)
 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
 - tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
 - Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (Übersetzung notwendig)
 - sonstige Befähigungsnachweise (Übersetzung notwendig)
 
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Über die Autorin
Katharina Weckend, Content & SEO Managerin
Katharina arbeitet seit diesem Jahr bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."




