Frau öffnet Brief mit Defizitbescheid

Defizitbescheid

Katharina Weckend | 28.08.2025

Sie rekrutieren internationale Pflegefachkräfte und haben in diesem Zusammenhang mit der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen zu tun? Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt für internationale Fachkräfte, in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten zu dürfen. Häufig führt dieser Anerkennungsprozess jedoch nicht direkt zur vollständigen Gleichstellung mit einer deutschen Qualifikation. In solchen Fällen wird ein sogenannter Defizitbescheid (auch Feststellungsbescheid) ausgestellt. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau ein Defizitbescheid ist, wer ihn benötigt, wie er beantragt wird und wie es danach weitergeht.

Was ist ein Defizitbescheid?

Einen Defizitbescheid, auch Feststellungsbescheid genannt, können internationale Fachkräfte – vor allem im Gesundheitswesen – im Zuge der Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten. Bei einer Anerkennung soll die ausländische Qualifikation einer Deutschen gleichgesetzt werden. Nach der Bewertung der Qualifikation erhalten Fachkräfte einen Bescheid. Wenn es sich um einen Defizitbescheid handelt, wurde die Qualifikation nicht oder nur teilweise anerkannt. Es wurden also Defizite im Vergleich zum deutschen Referenzberuf festgestellt.

Wer braucht einen Feststellungsbescheid?

Im Grunde ist die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für alle reglementierten Berufe in Deutschland erforderlich. Dazu zählen medizinische und Pflegeberufe, Lehrkräfte, Handwerker:innen, etc.

 

Den Defizitbescheid erhalten Fachkräfte vor allem im Gesundheitswesen (zum Beispiel Ärzt:innen, Pflegekräfte, etc.). Woran liegt das? Die Qualifikationen von Pflegekräften in Deutschland unterliegen strengen Vorgaben, daher sind hier oft Maßnahmen zur Nachqualifizierung notwendig.

Wie beantragt man einen Feststellungsbescheid?

Streng genommen beantragt man nicht den Defizitbescheid, sondern die Anerkennung einer Qualifikation. Das heißt, Fachkräfte beantragen mit allen notwendigen Dokumenten und beglaubigten Übersetzungen die Anerkennung ihrer Qualifikationen. Mehr zu diesem Prozess erfahren Sie in unserem Artikel “Anerkennung in Deutschland”.

So läuft der Anerkennungsprozess ab

1. Antragstellung

Alle Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben wollen, müssen einen Antrag auf Anerkennung der Qualifikationen stellen. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Behörde. Finden Sie im Anerkennungsfinder der Bundesregierung heraus, an welche Behörde Sie sich wenden müssen.  

 

Für die Antragstellung müssen alle Unterlagen inklusive beglaubigten Übersetzungen vorliegen. Je schneller der Behörde ein vollständiger Antrag vorliegt, desto schneller erhalten Fachkräfte ihren Defizitbescheid.

 

2. Prüfung der Unterlagen & Gleichwertigkeitsprüfung

Die Behörde prüft nun alle Unterlagen auf Vollständigkeit und führt eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. In diesem Verfahren wird versucht die ausländische Qualifikation mit einer inländischen gleichzusetzen.

 

3. Defizitbescheid

Im Gesundheitswesen werden in der Regel Defizite festgestellt. Das bedeutet, die ausländische Qualifikation ist nicht vollständig mit der inländischen gleichzusetzen. Dies nennt man teilweise Anerkennung. Die Defizite müssen in einer Anpassungsmaßnahme oder Kenntnisprüfung nachgeholt werden.

Wo beantragt man einen Defizitbescheid?

Der Defizitbescheid wird bei der für das Bundesland und den Beruf verantwortlichen Behörde beantragt. Mit dem Anerkennungsfinder der Bundesregierung finden Sie heraus, welche Anerkennungsstelle für Ihre Fachkraft zuständig ist.

Inhalt des Feststellungsbescheids

Das Wort Defizitbescheid mag erst einmal sehr negativ klingen. Das ist aber im Grunde gar nicht der Fall, da lediglich Defizite festgestellt werden, die eine Nachqualifizierung erfordern.

 

Feststellung von Unterschieden: Der Defizitbescheid stellt Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation fest.  

 

Auflistung von Defiziten: Außerdem zeigt der Bescheid alle theoretischen und praktischen Defizite auf.  

 

Maßnahmen zur Nachqualifizierung: Und schließlich gibt der Bescheid an, welche Maßnahmen zur Nachqualifizierung notwendig sind, um eine vollständige Anerkennung zu erhalten.

Wie lange dauert ein Defizitbescheid?

Wie lange es dauert, bis Sie den Defizitbescheid erhalten ist unterschiedlich und hängt von der Behörde ab, aber auch davon, wie gut die Unterlagen vorbereitet waren. In der Regel dauert das Verfahren aber zwei bis sechs Monate.

Wie geht es nach dem Defizitbescheid weiter?

Im Defizitbescheid werden der Fachkraft Maßnahmen vorgeschlagen, die sie absolvieren muss, damit die Qualifikation vollständig anerkannt wird. Dies können beispielsweise Lehrgänge sein, zusätzliche Prüfungen oder betriebliche Anpassungsqualifizierungen. Auf der Website der Bundesregierung finden Sie passende Qualifizierungsangebote für Ihre Fachkräfte.

 

Für Pflegefachkräfte ist oft ein Anpassungslehrgang, eine Kenntnisprüfung oder eine Eignungsprüfung notwendig. Oft stehen im Defizitbescheid sogar passende Anbieter:innen für diese Ausgleichsmaßnahmen. Während dieser Qualifizierungsmaßnahmen können Fachkräfte oft bereits als Hilfskräfte arbeiten.  

 

Wenn alle Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen sind, erhalten Fachkräfte eine Bescheinigung, die sie bei der zuständigen Stelle einreichen müssen. Die Voraussetzungen für die Berufszulassung werden anschließend noch einmal geprüft und im Idealfall können Ihre Fachkräfte dann im erlernten Beruf arbeiten.

Unterschied zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung

Beim Anpassungslehrgang müssen Defizite durch Maßnahmen ausgeglichen werden. Das heißt, es müssen zusätzliche Kenntnisse erworben werden.

 

Bei der Kenntnisprüfung wird lediglich geprüft, ob die Fachkraft die Kenntnisse bereits aufweist, die zur Ausübung des Berufs notwendig sind.

Arbeiten während der Defizitmaßnahme

Wenn der Beruf einer Fachkraft noch nicht vollständig anerkannt wurde, kann diese meist noch nicht im erlernten Beruf eingesetzt werden. Allerdings bieten sich in den meisten Fällen durchaus andere Tätigkeiten im Unternehmen an, die ausgeübt werden dürfen. Eine Pflegefachkraft kann beispielsweise auch erst einmal als Pflegehilfskraft arbeiten.

Tipp: Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Ihre Fachkraft ist noch im Ausland und hat nur eine teilweise Anerkennung ihrer Qualifikationen bekommen? Für die Nachqualifizierung können Fachkräfte mit dem Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation dennoch bereits nach Deutschland kommen und die Maßnahmen hier beginnen. Dies ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft:

 

Nachweis über teilweise Anerkennung

Ihre Fachkraft muss einen Nachweis über die teilweise Anerkennung vorlegen. Dies ist anhand des Defizitbescheids möglich.

 

Anmeldebestätigung über Qualifizierungsmaßnahme

Außerdem muss sich Ihre Fachkraft bereits für eine Qualifizierungsmaßnahme angemeldet haben und dies nachweisen. Für überwiegend praktische Maßnahmen benötigen Fachkräfte einen Weiterbildungsplan von Ihnen als Arbeitgeber:in.

 

Nachweis über Deutschkenntnisse

Um das Visum zu erhalten, müssen Fachkräfte Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorweisen können.

 

Prüfen Sie am besten alle Vorgaben und entscheiden Sie gemeinsam, ob dieses Visum für Sie in Frage kommt.

Defizitbescheid-Service 
von lingoking

Sie wollen internationale Fachkräfte im Pflege- oder Gesundheitswesen einstellen? Wir helfen Ihnen bei der Anerkennung!

 

Wir kümmern uns um die Beantragung des Defizitbescheids Ihrer Fachkräfte. Sie schicken uns ganz einfach alle Unterlagen und wir kümmern uns um:

 

  • Unterlagenprüfung
  • Beglaubigte Übersetzung
  • Beantragung des Defizitbescheids
  • Kommunikation mit Behörden  

Autorin

Katharina Weckend, Content & SEO Managerin

Katharina arbeitet seit seit 2024 bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."

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