
Fachkräfte aus dem Ausland finden
Der Fachkräftemangel verschärft sich zunehmend. Einer Studie der Bertelsmann Stiftung* zufolge klagen 68 Prozent der Unternehmen in Deutschland über einen Mangel an Fachkräften. Besonders betroffen ist nach wie vor unter anderem die Pflegebranche. Jedoch sind gerade Pflegefachkräfte essentiell für den Erhalt unseres Gesundheitssystems.
Haben Sie sich dazu entschieden, Fachkräfte aus dem Ausland zu finden? Dann sind Sie der Lösung des Fachkräftemangels bereits einen Schritt näher. Wie Sie Fachkräfte aus dem Ausland finden können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Warum Fachkräfte aus dem Ausland finden?
Entstanden ist der Fachkräftemangel vor allem aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland. Es gehen mehr Menschen in Rente, als neue Arbeitnehmer:innen den Arbeitsmarkt betreten. Das liegt daran, dass die Generation der Babyboomer geburtenstärker war als nachfolgende Generationen. Dies führt außerdem auch zu einer Überalterung der Gesellschaft – mehr Menschen benötigen Pflege und medizinische Versorgung, was den Pflegenotstand weiter verschärft.
Dem Fachkräftemangel kann also nur mit der Migration von internationalen Fachkräften entgegengewirkt werden, um die unterschiedlich stark ausgeprägten Generationen auszugleichen. Allerdings sucht, laut Bertelsmann Stiftung*, nicht einmal jedes fünfte Unternehmen nach Mitarbeiter:innen im Ausland. Das muss sich ändern, damit wir den Wohlstand, die Wirtschaft und das Gesundheitssystem in Deutschland sichern können.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Sie haben sich entschieden, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren? Dann befolgen Sie am besten diese Schritte.
Schritt 1: Fachkräfte finden
Um Fachkräfte im Ausland zu finden, stehen Ihnen verschiedene Plattformen und Netzwerke zur Verfügung. Nutzen Sie beispielsweise folgende Anlaufstellen:
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): Die ZAV ist eine spezialisierte Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt gezielt bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.
- EURES (European Employment Services): Das europäische Jobportal vernetzt Arbeitgeber:innen mit Arbeitsuchenden innerhalb Europas. Dort können Sie auch eigene Stellenanzeigen schalten.
- AHK (Deutsche Auslandshandelskammern): Die AHKs verfügen über ein weitreichendes Netzwerk in über 90 Ländern und bieten Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung vor Ort.
- Make it in Germany: Das offizielle Portal der Bundesregierung informiert über Einreise, Visum, Arbeitsmarktzugang und vermittelt qualifizierte Fachkräfte. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, eigene Stellen auszuschreiben.
- LinkedIn: Das internationale Job-Portal bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, Fachkräfte weltweit zu finden und Stellen selbst auszuschreiben.
- Recruiting-Agenturen: Spezialisierte Agenturen bieten individuelle Unterstützung bei der Suche und Auswahl passender Kandidat:innen im Ausland.
Schritt 2: Informationen einholen
Bevor Sie eine Fachkraft einstellen, informieren Sie sich umfassend über die rechtlichen Vorgaben, das Anerkennungsverfahren und die Einreisebestimmungen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt “Infos zu Visum & Anerkennung”.
Schritt 3: Stellenangebot erstellen
Formulieren Sie eine präzise, ansprechende und transparente Stellenausschreibung. Achten Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte:
- Klare Tätigkeitsbeschreibung
- Anforderungen an Qualifikation und Sprache
- Informationen zum Arbeitsort, Gehalt und Vertragsdauer
- Hinweise auf Unterstützung bei Visa, Wohnungssuche, Sprachförderung, etc.
- Nennung weiterer Benefits
Infos zu Visum & Anerkennung
Informieren Sie sich gut, welche Visa für Fachkräfte in Frage kommen. Fachkräfte mit einem Jobangebot können beispielsweise die “Blaue Karte EU” beantragen.
Um den kompletten Prozess zu beschleunigen, können Sie Anerkennung und Visum auch über das beschleunigte Fachkräfteverfahren abwickeln. Dies müssen Sie allerdings als Arbeitgeber:in einleiten.
Eine Anerkennung ist in Deutschland für alle internationalen Fachkräfte notwendig, die in reglementierten Berufen arbeiten wollen.
Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademiker:innen oder Personen mit einem vergleichbaren Qualifikationsniveau. Für die Blaue Karte EU muss Ihre Fachkraft ein Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorweisen können.
Die Blaue Karte EU erleichtert zum Beispiel einen Familiennachzug und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Fachkraft sich schneller dauerhaft in Deutschland niederlassen darf.
Für die Blaue Karte EU müssen Fachkräfte besondere Bedingungen erfüllen:
- Qualifikation
Die Fachkraft benötigt einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Alternativ verfügt die Fachkraft über einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen oder Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens. - Jobangebot
Die Beschäftigungsdauer des Arbeitsvertrags der Fachkraft muss mindestens sechs Monate betragen. Außerdem muss die Tätigkeit im Berufsfeld der Qualifikation der Fachkraft liegen. Es ist zu beachten, dass unter Umständen eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist. - Mindestgehalt
- Option 1: Die Fachkraft muss jährlich mindestens 45.300 Euro brutto verdienen (Stand 2024).
- Option 2: Wenn die Fachkraft in einem Mangelberuf tätig sein wird, kann in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit auch ein geringeres Jahresgehalt von mindestens 41.041,80 Euro brutto (Stand 2024) ausreichend sein. Das gilt ebenfalls, wenn der Hochschulabschluss der Fachkraft nicht länger als drei Jahre zurückliegt. In beiden Fällen muss im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.
Mit der Anerkennungspartnerschaft ist es möglich, die Anerkennung nach der Einreise in Deutschland zu beantragen. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Qualifikation
Die Fachkraft muss über einen Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen. Der Abschluss muss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt sein. - Jobangebot
Der Fachkraft muss ein Jobangebot bzw. ein Arbeitsvertrag von Ihnen vorliegen. Dieser muss zusammen mit dem Visumantrag und weiteren Dokumenten eingereicht werden. - Vereinbarung über Anerkennungspartnerschaft
Sie müssen eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft abschließen. - Nachweis der Sprachkenntnisse
Die Deutschkenntnisse Ihrer Fachkraft müssen mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sein.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht es Fachkräften Anerkennung und Visum im Schnelldurchlauf zu beantragen. Dies geht allerdings nur, wenn diese bereits eine:n feste:n Arbeitgeber:in haben. Er gelten folgende Voraussetzungen:
- Arbeitsvertrag:
Zwischen der Fachkraft und Ihnen muss ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. - Sprachkenntnisse:
Für Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf mindestens folgendem Niveau nachgewiesen werden:- Qualifizierungsmaßnahme: A2
- Qualifizierungsmaßnahme für Gesundheitsberufe: B1
- betriebliche Auszubildende (mindestens zwei Jahre Berufsausbildung): B1
- betriebliche Auszubildende (weniger als zwei Jahre Berufsausbildung): A2
Bei der Anerkennung wird der ausländische Abschluss Ihrer internationalen Fachkraft mit einem deutschen Abschluss gleichgesetzt. Dies ist vor allem bei reglementierten Berufen notwendig.
Dazu zählen:
- Rechtsanwält:innen
- Richter:innen
- Ärzt:innen
- Pflegekräfte & medizinisches Personal
- Erzieher:innen & Pädagog:innen
- Ingenieur:innen
Ein Abschluss kann vollständig, teilweise oder auch gar nicht anerkannt werden. Aber was passiert, wenn ein Abschluss nicht vollständig anerkannt wird? Um eine volle Anerkennung zu erreichen, müssen Nachqualifizierungen absolviert werden. In dieser Zeit können Fachkräfte in den meisten Fällen auch als Hilfskräfte arbeiten. Erst wenn die ausländische Qualifikation in Deutschland anerkannt wurde oder Nachqualifizierungen abgeschlossen sind, dürfen Ihre Fachkräfte im erlernten Beruf in Deutschland arbeiten.
Übersetzung von Dokumenten
Für die Beantragung der Anerkennung und des Visums benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die nicht auf Deutsch sind. Diese können Sie bei uns ganz einfach bestellen und erhalten sie innerhalb weniger Tage. So verlieren Sie keine unnötige Zeit bei der Vorbereitung der benötigten Dokumente für Visum und Anerkennung.
Checkliste: Sind Sie bereit für internationale Fachkräfte?
- Starkes Employer Branding:
Ihre Arbeitgebermarke ist international ausgerichtet und spricht gezielt internationale Talente an. - Begleitung im Einwanderungsprozess:
Sie kennen die Verfahren und unterstützen Ihre internationalen Fachkräfte aktiv bei der Einreise und Anerkennung. Hier kann Ihnen auch eine Recruiting Agentur helfen. - Strukturiertes Onboarding & Mentoring:
Sie verfügen über ein durchdachtes Onboarding-Programm und – idealerweise – ein begleitendes Mentoring-Angebot. - Integration & Sprachförderung:
Sie bieten Maßnahmen zur sozialen Integration sowie zur sprachlichen Förderung Ihrer Fachkräfte an. auch hier können Ihnen
Quelle:
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Über die Autorin
Katharina Weckend, Content & SEO Managerin
Katharina arbeitet seit diesem Jahr bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."
