
Fast Lane für Pflegekräfte in Bayern
Im Juni 2023 wurde in Bayern die Fast Lane für Pflegekräfte in Bayern eingeführt – ein Testballon, um die Anerkennung und Eingliederung von internationalen Fachkräften in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. 10.000 Anträge auf Anerkennung wurden seitdem bearbeitet, ungefähr 1.000 davon führten zur Anerkennung. Die Bearbeitungszeit der Anträge konnte auf unter vier Wochen verkürzt werden, dank digitaler Verfahren. Daher wurde die Fast Lane in Bayern nun generalisiert und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.
Mehr zur Fast Lane, was das ist, welche Vorteile sie bietet und welche neuen Berufsgruppen nun auch von diesem Modell profitieren, erfahren Sie in unserem Artikel.
Was ist die Fast Lane und wie funktioniert sie?
Die Fast Lane wurde im Juni 2023 als Testballon für Pflegekräfte in Bayern eingeführt, um langwierige Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und Fachkräfte so schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Diese Beschleunigung wird über eine Zentralisierung des Anerkennungs- und Einreiseverfahrens erreicht. Für manche Berufsgruppen gab es bis zu sieben verschiedene Anerkennungsstellen, die angelaufen werden mussten. Mit der Fast Lane ist es nur noch eine. So konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit um fast 50 Prozent reduziert werden.
Für Gesundheits- und Approbationsberufe übernimmt die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) die aufenthaltsrechtliche Prüfung sowie das Anerkennungsverfahren. Einzig die Beratung von Arbeitgeber:innen zu Fragen des Verfahrens übernimmt bei der Fast Lane die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB).
Diese Zentralisierung verkürzt nicht nur nachweisbar die Bearbeitungszeit der Anerkennung von Fachkräften, sondern schafft auch Klarheit und Transparenz. Außerdem erhalten Arbeitgeber:innen die Sicherheit, dass für jedes Herkunftsland einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Das erleichtert die Personalplanung von Kliniken und Einrichtungen maßgeblich.
Was ist der Unterschied zwischen Fast Lane und beschleunigtem Fachkräfteverfahren?
Bei der Fast Lane in Bayern handelt es sich im Grunde um das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Dieses wurde in Bayern für bestimmte Berufsgruppen weiter optimiert und zentralisiert – so entstand das Modell “Fast Lane”.
Für welche Berufe gilt die Fast Lane?
Vorerst galt die Fast Lane in Bayern nur für Pflegekräfte. Seit dem 1. Juli 2025 wurde die Fast Lane nun auch auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Somit gilt sie nun für folgende Berufsgruppen:
- Gesundheitsfachberufe (z. B. Pflegekräfte, Physiotherapeut:in, Notfallsanitäter:in, Hebamme)
- Approbationsberufe (z. B. Ärzt:in, Zahnärzt:in)
- Fahrlehrer:innen
- IHK-Berufe
Wie beantragt man Einreise und Anerkennung über die Fast Lane?
Arbeitgeber:innen beantragen mit einer Vollmacht ihrer Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Dieses läuft in Bayern für die oben genannten Berufsgruppen dann generell über das optimierte Modell “Fast Lane” ab.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fast Lane erfüllt werden?
Im Grunde müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Zusätzlich müssen Fachkräfte einen der oben genannten Berufe ausüben.
Die allgemeinen Voraussetzungen sind:
- Fachkraft aus Drittstaat: Fachkräfte und Auszubildende müssen aus Drittstaaten sein und sich noch im Ausland aufhalten.
- Bevollmächtigte:r Arbeitgeber:in: Die Antragstellung erfolgt durch die oder den Arbeitgeber:in, die oder der hierfür eine Vollmacht der Fachkraft benötigt.
- Konkretes Stellenangebot: Die Fachkraft benötigt ein konkretes Stellenangebot über einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Bayern.
- Ausreichend Sprachkenntnisse: Die Fachkraft muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und dies nachweisen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet 411 Euro. Hinzu kommen Visumsgebühren in Höhe von 75 Euro und Kosten über die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten. Klären Sie am besten im Vorfeld, wer welche Kosten übernimmt.